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STOPP ACTA Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, (dt. Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen) ist ein geplantes multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren. In Deutschland wird es deshalb entsprechend der englischen Bezeichnung auch häufig als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet. Es verfolgt auf internationaler Ebene ähnliche Intentionen wie das in den USA heftig umstrittene Stop Online Piracy Act (SOPA). [mehr auf wikipedia]

Gefahren für die Meinungsfreiheit und den Zugang zu Kultur.

Die Interessen der Rechteinhaber werden Meinungsfreiheit, Datenschutz und anderen fundamentalen Rechten übergeordnet. ACTA legt die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen, da das Abkommen Dritte, wie zum Beispiel Internet-Provider, dazu verpflichtet Online- Inhalte zu überwachen, deren Rolle es nicht ist, über Meinungsfeiheit zu bestimmen. ACTA könnte den Nutzen des kulturellen Erbes unserer Gesellschaft behindern, da es Strafen und kriminelle Risiken erhöht, sobald man Werke nutzen möchte, deren Eigentümer oder Rechteinhaber schwierig zu identifizieren oder zu lokalisieren sind (sogenannte "verwaiste Werke"). Die endgültige Fassung des Abkommens, dessen Bedeutung nicht vor der Ratifizierung klargestellt wurde, ist vage und könnte so ausgelegt werden, dass zahlreiche Bürger für geringfügige Vergehen kriminalisiert werden. [ mehr auf stopp-acta.info ]